Hans DampfMobile Detailing Termin anfragen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Aufträge an Hans Dampf Mobile Detailing. Stand: September 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten, die Hans Dampf Mobile Detailing, Inhaber Hannes Eggenberger, Im Eberliwies 19, 9445 Rebstein, ausführt. Abweichungen gelten nur, wenn wir sie vorher ausdrücklich vereinbart haben.

2. Offerte und Terminvereinbarung

Die Preise auf dieser Website sind Richtwerte für Fahrzeuge in normalem Zustand. Verbindlich wird der Preis erst, wenn ich dir nach deiner Anfrage einen Fixpreis nenne – üblicherweise per WhatsApp, nachdem du mir Fahrzeug und Zustand beschrieben oder ein Foto geschickt hast.

Der Auftrag kommt zustande, wenn du den genannten Preis und einen Termin bestätigst. Die Bestätigung per WhatsApp, SMS oder mündlich am Telefon genügt.

Zeigt sich vor Ort ein deutlich höherer Aufwand als beschrieben – etwa starke Verschmutzung, Tierhaare, Nikotin oder Schimmel –, nenne ich dir den Mehrpreis, bevor ich anfange. Du entscheidest dann, ob ich weiterarbeite.

3. Preise und Bezahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ich bin nicht mehrwertsteuerpflichtig, die Preise enthalten daher keine MWST.

Die Anfahrt innerhalb des St. Galler Rheintals ist inbegriffen. Ausserhalb verrechne ich ab CHF 30 je nach Distanz; den Betrag erfährst du vor dem Termin.

Bezahlt wird nach der Arbeit, bar oder mit TWINT. Für Firmen stelle ich auf Wunsch eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsfrist aus. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins.

4. Absage oder Verschiebung durch dich

Du kannst einen Termin kostenlos absagen oder verschieben, solange du dich mindestens 24 Stunden vorher meldest.

  • Weniger als 24 Stunden vorher: CHF 50 Ausfallentschädigung.
  • Fahrzeug am vereinbarten Termin nicht zugänglich und keine Absage erfolgt: CHF 50, dazu die Anfahrt, falls ich bereits unterwegs war.

Meld dich bitte so früh wie möglich – ein freier Termin lässt sich meist noch anderweitig vergeben, dann verrechne ich nichts.

5. Absage wegen Wetter

Aussenarbeiten brauchen trockene Bedingungen. Bei Regen, Schnee, Frost oder starkem Wind verschieben wir den Termin auf den nächsten passenden Tag. Für dich entstehen dadurch keine Kosten.

Innenreinigungen führe ich bei jedem Wetter aus, solange das Fahrzeug überdacht steht.

Muss ich aus anderen Gründen absagen – Krankheit, Defekt an der Ausrüstung, Unfall –, melde ich mich so früh wie möglich und wir finden einen neuen Termin. Weitergehende Ansprüche entstehen daraus nicht.

6. Deine Mitwirkung

Damit ich arbeiten kann, brauche ich von dir:

  • Zugang zum Fahrzeug zur vereinbarten Zeit, Schlüssel oder ein offenes Fahrzeug.
  • Genügend Platz: rundherum etwa ein Meter, damit sich alle Türen öffnen lassen.
  • Strom für Innenarbeiten, wenn möglich. Geht es nicht, sag es mir vorher – ich arbeite dann mit Akkugeräten, was den Aufwand erhöhen kann.
  • Wertsachen und persönliche Gegenstände entfernen: Geld, Schmuck, Papiere, Elektronik, Kindersitze, Parkkarten und alles, was dir wichtig ist. Für zurückgelassene Gegenstände übernehme ich keine Haftung.
  • Hinweis auf Besonderheiten: lose Verkleidungen, defekte Dichtungen, nachgerüstete Elektronik, empfindliche Oberflächen, Folierungen oder frische Lackierungen.

Gefundene Gegenstände lege ich sichtbar ins Fahrzeug und melde sie dir.

7. Vorschäden und Grenzen der Arbeit

Ich reinige und pflege – ich repariere nicht. Bereits vorhandene Schäden bleiben bestehen und werden durch die Reinigung teilweise erst sichtbar. Dazu gehören:

  • Kratzer, Steinschläge, Hologramme und matte Stellen im Lack
  • Verwitterte oder bereits beschädigte Klarlackschichten
  • Ausgeblichene, rissige oder poröse Kunststoffe und Gummidichtungen
  • Risse, Löcher, Brandflecken und dauerhafte Verfärbungen in Polstern und Leder
  • Wasserränder und Flecken, die bereits ins Material eingezogen sind
  • Rost, Lackabplatzer und vorbestehende Undichtigkeiten

Bei Fahrzeugen mit erkennbaren Vorschäden mache ich dich vor Beginn darauf aufmerksam. Auf Wunsch halte ich den Zustand vorher mit Fotos fest.

Ich behalte mir vor, einzelne Arbeiten nicht auszuführen, wenn ich einen Schaden befürchte – etwa Politur auf dünnem oder bereits stark bearbeitetem Lack oder Nassreinigung bei defekter Elektronik.

8. Haftung

Ich hafte für Schäden, die ich bei meiner Arbeit nachweislich und schuldhaft verursache. Nicht gehaftet wird für:

  • Vorschäden nach Ziffer 7 und Schäden, die sich bei der Reinigung aus einem bestehenden Mangel ergeben
  • Schäden an nicht gemeldeten Nachrüstungen, Folierungen oder beschädigten Teilen
  • Wertsachen und Gegenstände, die im Fahrzeug geblieben sind
  • indirekte Schäden wie Nutzungsausfall, entgangener Gewinn oder Mietwagenkosten

Die Haftung ist auf den Betrag des jeweiligen Auftrags beschränkt, soweit das Gesetz das zulässt. Bei Absicht und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden gilt diese Beschränkung nicht.

9. Reklamationen

Wir schauen das Fahrzeug nach der Arbeit gemeinsam an. Bitte melde erkennbare Mängel gleich vor Ort – dann bessere ich in der Regel sofort nach.

Später entdeckte Mängel meldest du mir bitte innert sieben Tagen nach dem Termin, wenn möglich mit Fotos. Ist die Reklamation berechtigt, bessere ich kostenlos nach. Gelingt das nicht, erhältst du eine angemessene Preisminderung.

10. Fotos deines Fahrzeugs

Ich fotografiere Arbeiten gelegentlich für meine Website und meine Social-Media-Kanäle. Kontrollschilder mache ich dabei immer unkenntlich. Wenn du das nicht möchtest, sag es mir einfach – dann entstehen keine Aufnahmen deines Fahrzeugs.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Rebstein SG; örtlich zuständig ist das Kreisgericht Rheintal in Altstätten. Zwingende Gerichtsstände nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung – insbesondere der Gerichtsstand am Wohnsitz von Konsumentinnen und Konsumenten – bleiben vorbehalten.

12. Änderungen

Massgebend ist die Fassung, die beim Vertragsabschluss auf dieser Website veröffentlicht war. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleiben die übrigen wirksam.

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